Schornsteine und Abgasleitungen

Betriebsbereite Schornsteine und Abgasleitungen von Feuerstätten in Gebäuden müssen in Deutschland regelmäßig geprüft und /oder gereinigt werden.

Wann und wie oft Ihre Anlagen geprüft und /oder gereinigt werden müssen, steht in Ihrem Feuerstättenbescheid den Ihnen ihr zuständiger bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger 2 Mal in 7 Jahren ausstellt.

Sie suchen einen zuverlässigen Dienstleister für diese Tätigkeiten?

Dann sind Sie bei uns genau richtig.

Was kosten diese Tätigkeiten?

Je nach Anfahrt, und Gegebenheiten vor Ort bzw. Aufwand, sowie Auftragsvolumen sind die Preise hier sehr unterschiedlich.

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Hierzu können Sie uns telefonisch oder per E-Mail kontaktieren.

Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.