Energieausweise

Wenn Sie ein Gebäude oder eine Wohnung vermieten oder verkaufen möchten benötigen Sie einen Energieausweis.

Prinzipiell wird zwischen einem Verbrauchsausweis und einem Bedarfsausweis, sowie Wohngebäude und Nichtwohngebäude, unterschieden. 

Der Verbrauchsausweis basiert auf einigen Gebäudedaten wie Wohnfläche, Art der Anlagentechnik, Art des Gebäudes, Baujahr und den Verbräuchen in den letzten 3 Kalenderjahren.                                                                                                                                   

Der Bedarfsausweis hingegen basiert auf den Gebäudeeigenschaften. Hier werden Hüllfläche, Wandaufbau, Dachaufbau, Fenster, Anlagentechnik, etc. so genau wie möglich erfasst. Das Ergebnis beruht also nicht auf dem individuellen Verbrauch der Nutzer sondern auf den Gebäudespezifischen Daten.                          

Dementsprechend ist der Bedarfsausweis unserer Ansicht nach die bessere Wahl, da er ein tatsächliches Abbild der energetischen Qualität eines Gebäudes darstellt. 

Energieausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude werden fast immer separat erstellt. Im Falle eines Mischgebäudes wird also je ein Energieausweis für den Wohngebäudeteil und einer für den Nichtwohngebäudeteil ausgestellt. 

Die einzige Ausnahme ist die wenn der Nichtwohngebäudeanteil als unerheblich eingestuft wird. Das ist im allgemeinen der fall wenn die Nutzfläche des Nichtwohngebäudeteils nicht mehr als 10% der Gesamtnutzfläche des Gebäudes beträgt.

Abgesehen von unserer Empfehlung gibt es also klare Regeln wann es dem Eigentümer freigestellt ist welchen Ausweis er braucht, und wann ein Bedarfsausweis Pflicht ist. 

Ein Verbrauchsausweis ist zulässig bei: 

– Nichtwohngebäuden

– Gebäuden mit 5 oder Mehr Wohneinheiten 

– Gebäuden bei denen der Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde

– Gebäuden die einen  Nachweis besitzen das die Vorgaben der 1.Wärmeschutzverordnung  von 1977 eingehalten wurden

– Voraussetzung für einen Verbrauchsausweis ist natürlich auch die Übergabe der lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. 

Alle Gebäude auf die keiner dieser Punkte zutrifft benötigen einen Bedarfsausweis. 

Was kostet ein Energieausweis?

Grundsätzlich ist das je nach Aufwand unterschiedlich. 

Wir führen vor der Erstellung jedes Energieausweises eine Besichtigung der Immobilie durch.  Nur so können wir auch sinnvolle Modernisierungsvorschläge im Energieausweis nennen. (Was Teil jedes seriösen Energieausweises ist)

Je nach Anfahrt und Übersichtlichkeit  der Unterlagen so wie der Immobilie selbst kostet ein Bedarfsausweis für ein Wohngebäude meist zwischen 300€ und 500€. Der Verbrauchsausweis liegt etwas günstiger bei 200€ bis 300€. (Preise zzgl. U.St.)

Bei Nichtwohngebäuden variiert der Aufwand deutlich stärker weswegen die Preisspanne hier auch viel größer ist. Der Bedarfsausweis liegt hier zwischen 800€ und 2000€ und der Verbrauchsausweis zwischen 500€ und 1000€. (Preise zzgl. U.St:)

Es kann in besonderen Fällen zu Abweichungen von den genannten Preisen kommen je nachdem wie aufwendig die Erstellung des Energieausweises wird. 

Sprechen Sie uns an. Gerne machen  Ihnen über ein individuelles Angebot.